Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Der Vertrag zwischen dem Tierhalter und der Tierpsychologie die 2. Chance, ist für beide Vertragspartner verbindlich. Er kommt durch mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung zustande. Auch telefonische, sowie schriftliche Beratung gilt als Auftragsbestätigung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierpsychologie die 2. Chance werden vom Tierhalter bei Auftragserteilung und Terminvereinbarung akzeptiert.

§ 2

Den Vertragsparteien steht frei den Vertrag bis zu 48 h vor dem vereinbarten Erstgespräch zu widerrufen. Dieses muss schriftlich oder mündlich erfolgen.

Das Widerrufsrecht gilt nicht bei einer telefonischen Ferntherapie. Hier bleibt die Auftragsbestätigung erhalten und die Therapie wird ausgeführt

Wurden bereits Leistungen jeglicher Art von der Tierpsychologie die 2. Chance erbracht, ist ein Widerrufsrecht nicht mehr möglich.

§ 3

Eine Absage des vereinbarten Termins muss mindestens 24 Stunden vorher schriftlich oder mündlich bei der Tierpsychologie die 2. Chance eingehen. Erfolgt die Terminabsage verspätet, oder bleibt aus, werden dem Tierhalter die entstandenen Kosten in Höhe von mindestens 20 Euro, von der Tierpsychologie die 2. Chance, in Rechnung gestellt.

Nimmt der Tierhalter den festgelegten Termin verspätet wahr, ist die volle Höhe des Honorars fällig.

§ 4

Vor Vertragsabschluss wird der Tierhalter über die Honorarhöhe der einzelnen Leistungen in Kenntnis gesetzt. Diese richtet sich nach dem erbrachten Aufwand und den verschiedenen Leistungen der Tierpsychologie die 2. Chance.

Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, vor der Leistung stattzufinden. Dieses geschieht, ohne jeden Abzug, in Bar oder via Überweisung auf das Geschäftskonto der Tierpsychologie die 2. Chance.

Um eine Ferntherapie (Telefon/E-Mail) beginnen zu können, muss das Honorar bereits vorweg auf das Konto der Tierpsychologie die 2. Chance eingegangen sein.

§ 5

Voller Impfschutz/Entwurmungen ist eine Voraussetzung, die das zu therapierende Tier mit sich bringen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, oder eine ansteckende Krankheit vorliegen, muss die Tierpsychologie die 2. Chance, unaufgefordert und unverzüglich darüber informiert werden. In diesem Fall steht der Tierpsychologie die 2. Chance frei, die Behandlung eventuell abzulehnen oder abzubrechen.

Die Einnahme von Medikamenten, sowie chronische Erkrankungen des Tieres, müssen unbedingt wahrheitsgemäß der Tierpsychologie die 2. Chance mitgeteilt werden.

Der Tierhalter muss über alle notwendigen Papiere (Anmeldeschein, Versicherungspolice, Impfpass) verfügen und einen gültigen Haftpflicht-Schutz besitzen. Hunde müssen außerdem behördlich gemeldet sein. Der Tierpsychologie die 2. Chance, muss der Zugriff zu diesen Daten uneingeschränkt, und wenn nötig, des Öfteren möglich sein.

§ 6

Da der Erfolg einer Therapie zum wesentlichen mit der Bereitschaft des Tierhalters zusammen hängt, ist es unerlässlich, dass dieser sich verpflichtet intensiv mitzuwirken und Therapieempfehlungen konsequent umzusetzen. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht gegeben werden. Eine Therapie kann auch, je nach Verhaltensproblem, nur einen Teilerfolg bringen.

Sämtliche Angaben unterliegen dem Datenschutz. Der Tierhalter muss alle ausgehändigten / zugeschickten Fragebögen wahrheitsgemäß und so präzise wie möglich ausfüllen.

§ 7

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Tierpsychologie die 2. Chance besteht nicht. Eine Haftung für Körper – Sach oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Nur vorsätzlich grobes oder fahrlässiges Handeln seitens der Tierpsychologie die 2. Chance kann belangt werden.

Trainings-Beratungsgespräche bzw. Therapieeinheiten geschehen auf eigenes Risiko. Der Tierhalter haftet für den vom Tier verursachten Schaden.

§ 8

Es steht der Tierpsychologie die 2. Chance frei, eine Therapie-Beratungs- und Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen.

In dringenden Fällen steht es der Tierpsychologie die 2. Chance frei, Terminvereinbarungen, ohne Angaben von Gründen, abzusagen. Ersatzanspruch für den ausgefallenen Termin gibt es nicht.

§ 9

Keinerlei Unterlagen bzw. Daten (Therapieverlauf, Pläne, Trainingseinheiten, usw.), dürfen ohne schriftliche Genehmigung seitens der Tierpsychologie die 2. Chance, an Dritte weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise. Diese unterliegen dem Urheberrecht. Speichern oder Kopieren sind ebenfalls ausdrücklich untersagt. Ein Nichtbeachten kann zu Konsequenzen führen.

§ 10

Die Wirksamkeit, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierpsychologie die 2. Chance, bleibt bei Unwirksam-/Undurchführbarkeit unberührt.